Tageskarte 5 Euro (Fische nach Gewicht)
Angeln ist nur mit gültigen Fischereischein möglich
Bedingungen:1. Erlaubt ist das Angeln mit zwei Handangeln, davon jedoch nur mit einer Handangel auf Raubfisch.
2. Die Angelzeit ist beschränkt auf einen Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang.
3. Das Anfüttern ist verboten.
4. Raubfischfang ab 1 Mai erlaubt.
5. Die vorgegeben und gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten sind einzuhalten.
6. Gefangene Fische die im Setzkescher gehalten werden, dürfen nicht wieder zurückgesetzt werden.
7. Auf die Einhaltung des Tierschutzgesetzes (Lebenköder usw) wird verwiesen.
8. Angelrute sind nicht übertragbar.
Mindestfangmaße:
Hecht 55 cm
Zander 55 cm
Karpfen 35 cm
Schleie 30 cm
Grasfisch 65 cm
Wels 90 cm
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