Tageskarte 5 Euro (Fische nach Gewicht)

Angeln ist nur mit gültigen Fischereischein möglich

 

Bedingungen:

1. Erlaubt ist das Angeln mit zwei Handangeln, davon jedoch nur mit  einer Handangel auf Raubfisch.
2. Die Angelzeit ist beschränkt auf einen Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang.
3. Das Anfüttern ist verboten.
4. Raubfischfang ab 1 Mai erlaubt.
5. Die vorgegeben und gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten sind einzuhalten.
6. Gefangene Fische die im Setzkescher gehalten werden, dürfen nicht wieder zurückgesetzt werden.
7. Auf die Einhaltung des Tierschutzgesetzes (Lebenköder usw) wird verwiesen.
8. Angelrute sind nicht übertragbar.
 

Mindestfangmaße:

Hecht        55 cm
Zander      55 cm
Karpfen     35 cm
Schleie      30 cm
Grasfisch   65 cm
Wels          90 cm
 
 

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